Formen des Unternehmenskaufs
Es existieren grundsätzlich zwei Grundformen des Unternehmenskaufs:
Als asset-deal wird der Kauf der Einzelwirtschaftsgüter eines Unternehmens , d.h. bilanziell der Erwerb der Aktiva und Passiva sowie der nicht bilanzierten Wirtschaftsgüter einschließlich Geschäftswert sowie Übernahme von Verträgen, bezeichnet.
Von einem share-deal spricht man dagegen beim Kauf der Beteiligung an der unternehmenstragenden (Ziel-)Gesellschaft – auch „target“ genannt.
Weitere Formen des Unternehmenskaufs bzw. der Unternehmensbeteiligung Insbesondere wenn es sich bei dem zu erwerbenden Unternehmen um eine Gesellschaft (ggfs. auch nach Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft) handelt, bestehen neben einem asset- oder share-deal noch weitere Möglichkeiten eines Unternehmenserwerbs bzw. einer Unternehmensbeteiligung:
Unternehmensübernahme bzw. Beteiligung durch Kapitalerhöhung, einschließlich asset-for-share-exchange
Wir prüfen, gemeinsam mit Ihnen, welche Form des Unternehmensverkaufes für Sie sinnvoll ist.
Sonderformen
Wird anstelle eine Unternehmens eine Forderung, die gegenüber der Zielgesellschaft besteht, als Sacheinlage eingebracht, wird von einem „Debt-Equity-Swap“ gesprochen.