Formen des Unternehmenskaufs

Es existieren grundsätzlich zwei Grundformen des Unternehmenskaufs:
Als asset-deal wird der Kauf der Einzelwirtschaftsgüter eines Unternehmens , d.h. bilanziell der Erwerb der Aktiva und Passiva sowie der nicht bilanzierten Wirtschaftsgüter einschließlich Geschäftswert sowie Übernahme von Verträgen, bezeichnet.
Von einem share-deal spricht man dagegen beim Kauf der Beteiligung an der unternehmenstragenden (Ziel-)Gesellschaft – auch „target“ genannt.

Weitere Formen des Unternehmenskaufs bzw. der Unternehmensbeteiligung Insbesondere wenn es sich bei dem zu erwerbenden Unternehmen um eine Gesellschaft (ggfs. auch nach Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft) handelt, bestehen neben einem asset- oder share-deal noch weitere Möglichkeiten eines Unternehmenserwerbs bzw. einer Unternehmensbeteiligung:
Unternehmensübernahme bzw. Beteiligung durch Kapitalerhöhung, einschließlich asset-for-share-exchange



Wir prüfen, gemeinsam mit Ihnen, welche Form des Unternehmensverkaufes für Sie sinnvoll ist.


Sonderformen

Wird anstelle eine Unternehmens eine Forderung, die gegenüber der Zielgesellschaft besteht, als Sacheinlage eingebracht, wird von einem „Debt-Equity-Swap“ gesprochen.

Verwandt mit einem asset-for-share-exchange ist die Verschmelzung des einzubringenden Unternehmens auf die Gesellschaft, an der der Gesellschafter des untergehenden Unternehmens im Zuge der Verschmelzung beteiligt wird.
Geringe praktische Bedeutung hat der Tausch eines Unternehmens unmittelbar gegen Gesellschaftsanteile von Altgesellschaftern. Wird anstelle eines Unternehmens eine Gesellschaftsbeteiligung eingebracht, liegt ein share for-share-exchange vor.
Anders als bei einem share-for-money-deal, d.h. dem eigentlichen share-deal, erhält der Veräußerer eines Gesellschaftsanteils bei einem share-for-share-exchange seinerseits einen Gesellschaftsanteil als Gegenleistung (Beteiligungstausch).

 

 
 
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