GmbH Sitzverlegung EU
Expertise und Unterstützung durch Boninvest Beteiligungen GmbH

Formwechsel und Sitzverlegung einer GmbH innerhalb
der EU seit dem 1.3.2023 möglich!


Die EU Richtlinie 2017/1132 wurde mittlerweile in nationales Recht umgesetzt und im UmwG §§333ff. gesetzlich geregelt. Sie erlaubt nunmehr die längst versprochene EU-weite (identitätswahrende) Sitzverlegung einer deutschen GmbH in sämtliche EU-Staaten. Ausgenommen sind Umwandlungen in Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten.


Voraussetzung ist, dass der Satzungssitz der GmbH in das entsprechende Land verlegt wird, mit der Folge, dass die deutsche GmbH von Amts wegen aus dem deutschen Handelsregister gelöscht wird und im Aufnahmestaat 1:1 weiter existiert.


 

Sitzverlegung in die EU - Boninvest Beteiligungen GmbH unterstützt bei rechtssicheren Vertragsunterzeichnungen






EU-GmbH Gründung - Geschäftsmänner besiegeln die Identitätswahrende Sitzverlegung mit Boninvest Beteiligungen GmbH



 

Die Anforderungen an dieses Verfahren hat der deutsche Gesetzgeber (wie immer) an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft, die formgerecht einzuhalten sind.


Dazu gehören:

  • Erstellung eines Formwechselplanes
  • Erstellung eines Formwechselberichts
  • Formwechselprüfung (zur Vermeidung rechtsmissbräuchlicher Anwendung)
  • Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter
  • Anmeldung des Formwechsels

Wir begleiten Sie gerne in diesem Verfahren und unterstützen Sie bei der Gründung einer EU-GmbH in dem von Ihnen favorisierten Zielstaat.